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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschulen Süßen und Donzdorf

1. Semestereinteilung

Die Kursarbeit wird in zwei Abschnitte gegliedert: Herbst/Wintersemester (September – Februar) und Frühjahr/Sommersemester (Februar – August). Das Programmheft erscheint jeweils im September und im Januar.

Für alle Verträge (Anmeldungen) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrages.

2. Kursanmeldung

Bei allen Veranstaltungen ist eine Anmeldung vor Beginn erforderlich. Die schriftliche Anmeldung ist ab Erscheinen des Programms möglich; benutzen Sie hierzu das Anmeldeformular im Programmheft. Das Anmeldeformular ist bei der entsprechenden VHS-Geschäftstelle abzugeben. Für jede Person ist eine separate Anmeldung auszufüllen, eine Bankverbindung muss angegeben werden. Wenn Sie sich persönlich, telefonisch oder per Internet anmelden, müssen Sie ebenfalls mit Ihrer Anmeldung Ihre Bankverbindung angeben. Der Vertrag gilt dann als geschlossen.

  • Sie erhalten im Allgemeinen keine Anmeldebestätigung, sondern werden nur benachrichtigt, wenn der Kurs bereits belegt ist oder ausfällt. Ansonsten findet der Kurs bzw. die Veranstaltung statt.
  • Nur wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse geben, erhalten Sie immer eine automatische Bestätigung und eine Erinnerung kurz vor Kursbeginn.

3. Bezahlung

Wir bitten Sie dafür um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen nur Abbuchung vom Konto durch Lastschriftverfahren möglich ist. Sie erteilen uns eine Abbuchungsermächtigung. Die SEPA-Abbuchung erfolgt erst, wenn die Durchführung des Kurses gesichert ist. Bei falschen Kontenangaben, die auf einem Fehler Ihrerseits beruhen, erlauben wir uns, Ihnen die Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

Eine Überweisung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand müssen wir eine Pauschale von 10,- € pro Kurs berechnen. Barzahlung ist nur bei ausgewiesenen Einzelveranstaltungen (Vorträgen) vorgesehen.

Die Abbuchung erfolgt bei Kursen frühestens nach dem zweiten Kurstag.

Bei Seminaren, Wochenendveranstaltungen, Eintageskursen, Fahrten und Exkursionen wird nach Anmeldeschluss die Gebühr abgebucht.

4. Teilnehmerzahl und Mindestbelegung

Grundsätzlich ist für die Durchführung jeder VHS-Veranstaltung eine Mindestbelegung von zehn Teilnehmern zu Kursbeginn erforderlich. Bei geringerer Teilnehmerzahl entscheidet die VHS-Leitung. Unter Umständen muss für einen solchen Kurs ein Gebührenzuschlag erhoben werden, wenn er auf Wunsch der Teilnehmer dennoch durchgeführt werden soll. Dieser wird bei späteren Neuzugängen nicht zurückgezahlt. Bei zu hoher Teilnehmerzahl wird der Kurs nach Rücksprache mit der Kursleiterin/dem Kursleiter geteilt.

5. Rücktritt

  • Bei Seminaren, Wochenendveranstaltungen und Eintageskursen ist ein Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich.
  • Bei Fahrten und Exkursionen ist ein Anmeldeschluss angegeben, danach ist ein Rücktritt nur gegen die Nennung einer Ersatzperson möglich.
  • Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist der Eingang bei der VHS. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Gebührenerstattung nicht möglich.
  • Eine Erklärung gegenüber der Kursleitung ist unwirksam.
  • Bei Kursen mit mehr als fünf Veranstaltungsterminen kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer einen Arbeitstag nach dem ersten Kurstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € einbehalten.
  • Ein Rücktritt wegen einer Verhinderung aus beruflichen, privaten oder gesundheitlichen Gründen während des Semesters ist nicht möglich. Auch nicht gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Gebühr wird auch nicht teilweise rückerstattet

Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Lehrkraft ausfällt oder bei Gründen, die nicht in der Risikosphäre der VHS liegen.

6. Haftung und Versicherung

Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die VHS keine Haftung. Es besteht keine Unfallversicherung. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der VHS erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

7. Hausordnung

Die VHS ist mit ihren Veranstaltungen in den jeweils genutzten Räumen zu Gast. Es wird daher gebeten, dies zu bedenken und die entsprechenden Hausordnungen zu beachten, insbesondere auf das Rauchen zu verzichten.

8. Bekanntgaben

Das Programm der VHS Donzdorf und der VHS Süßen wird in einem gemeinsamen Programmheft veröffentlicht. Weitere Informationen werden in den jeweiligen Mitteilungsblättern veröffentlicht.

9. Änderungen

Die Volkshochschulen behalten sich Änderungen des Programms vor.